Die wichtigsten gesetzlichen Änderungen zum Jahreswechsel
Gesundheit, Altersvorsorge, Steuern – zum Jahreswechsel stehen zahlreiche gesetzliche Änderungen an. Wir geben Ihnen einen Überblick.
Steigende Beiträge für Kassenpatienten
Für gesetzlich Krankenversicherte steigen ab 2011 die Versicherungsbeiträge von 14,9 auf 15,5 Prozent. Arbeitnehmer tragen davon 8,2 Prozent, Arbeitgeber 7,3 Prozent. Der Satz für die Unternehmen wird in dieser Höhe eingefroren. Damit gehen künftige Erhöhungen allein zu Lasten der Versicherten. Zusatzbeiträge, die Krankenkassen bei ihren Versicherten erheben dürfen, sind nicht mehr länger gedeckelt. Geringverdiener erhalten im Gegenzug einen Sozialausgleich.
Schnellerer Wechsel in Private Krankenversicherung möglich
Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer können ab Januar 2011 schneller in die private Krankenversicherung wechseln. Musste ein Versicherter mit seinem Verdienst bislang drei Jahre in Folge jenseits der Jahresarbeitsverdienstgrenze liegen, reicht künftig eine einmalige Überschreitung. Die Jahresarbeitsverdienstgrenze wird von jährlich 49.950 wird auf 49.500 Euro gesenkt.
Altersvorsorge: Höhere Beiträge steuerlich absetzbar
2011 können 72 Prozent der Beiträge für die Altersvorsorge als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden, maximal jedoch 20.000 Euro bei Singles, 40.000 Euro bei Verheirateten. Dies gilt für Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung, für berufsständische Versorgungswerke und für die Basisrente.
Renten- und Arbeitslosenversicherung: Im Osten steigt die Bemessungsgrenze
Zum 1. Januar 2011 wird für Ostdeutschland die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für die Renten- und Arbeitslosenversicherung auf 57.600 Euro pro Jahr, beziehungsweise 4.800 Euro monatlich angehoben. Die BBG ist die Einkommensschwelle, bis zu der Beiträge für die gesetzliche Sozialversicherung erhoben werden und oberhalb derer das Einkommen eines Versicherten beitragsfrei bleibt. Für Westdeutschland bleibt die Grenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 66.000 Euro pro Jahr und 5.500 Euro monatlich.
Eingetragene Lebenspartnerschaften: Gleiche Rechte wie Ehepaare
Eingetragene Lebenspartnerschaften sowie gleichgeschlechtliche Paare werden künftig vom Finanzamt erbschafts-, schenkungs- und grunderwerbsrechtlich wie Ehepaare behandelt. Beim Erben erhalten sie die günstige Steuerklasse I und bei Grundstücksübertragungen fällt keine Grunderwerbssteuer mehr an.
Besserverdienende bekommen weniger Elterngeld
Ab Januar 2011 erhält der betreuende Elternteil als Elterngeld statt 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate nur noch 65 Prozent, wenn der Nettoverdienst im Schnitt 1.200 Euro monatlich übersteigt. Elternteile mit mehr als 250.000 Euro Einkommen pro Jahr (bei Verheirateten 500.000 Euro) und Hartz IV-Bezieher erhalten künftig kein Elterngeld mehr.